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VG Frankfurt/Oder, 28.09.2011 - 6 K 255/10 |
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Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 28.09.2011 - 6 K 255/10
- EuGH, 14.03.2013 - C-545/11
Wird zitiert von ... (3)
- VG Frankfurt/Oder, 17.07.2013 - 6 K 372/11
Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien
Auch ist der Klägerin zuzustehen, dass die Entscheidung des Beklagten, das Widerspruchsverfahren gegen den angefochtenen Bescheid, mit dem die Betriebsprämie für das Antragsjahr 2010 in Anwendung der Regelungen über die Modulation nach Art. 7 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 gekürzt worden war, nicht auszusetzen, obwohl er Kenntnis über den Vorlagebeschluss des erkennenden Gerichts vom 28. September 2011 im rechtlich gleich gelagerten Verfahren 6 K 255/10 (EuGH C-545/11) hatte, weder zwingend noch die allein sachgerechte Verfahrensweise war.Das Gericht hat wegen der Bezugnahme auf das Musterverfahren 6 K 255/10 (EuGH C-545/11) insoweit den Differenzbetrag angesetzt, der sich aus der Anwendung der Modulationsregelungen in Art. 7 Abs. 1 und 2 der Verordnung Nr. 73/2009 gegenüber den Modulationsregelungen in Art. 10 Abs. 1 i. V. m. 12 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1782/2003 ergibt.
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - 3 B 1.17
Kürzung einer landwirtschaftlichen Betriebsprämie; Vertrauensschutz; …
Mit ihrem Widerspruch machte die Klägerin geltend, die Modulation sei zu hoch ausgefallen, und berief sich zur Begründung auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder vom 28. September 2011 - VG 6 K 255/10 - zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). - VG Potsdam, 22.09.2015 - 3 K 2375/13
Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien
Die Klägerin nahm insoweit auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder vom 28. September 2011 (VG 6 K 255/10) zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) Bezug.